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1. Gablitzer Musikverein
« d'Wienerwalder »

Unsere Schulordnung

Probe
keine Probe
Mo 01.04.2024 um 19:00
Musikschule
Jugendensemble
Di 02.04.2024 um 18:00
Event
3K Konzert Gablitz
Sa 27.04.2024 um 18:00

Termine

Sa 27.04.2024 18:00
3K Konzert Gablitz
Di 30.04.2024 18:00
Maibaum Aufstellen
Sa 04.05.2024 18:00
3K Konzert Purkersdorf
Sa 11.05.2024 18:00
3K Konzert Mauerbach
Fr 21.06.2024 17:00
Klassenvorspiel
So 23.06.2024 10:00
FF Heuriger ?
Sa 29.06.2024 16:00
Dorffest ?

Schulordnung

Ziel der Musikschule des 1. Gablitzer Musikvereins «d‘Wienerwalder» ist es die Koordination zwischen den musik–begeisterten Schülern sowie fachlichen Vortragenden zu fördern und herzustellen und die Umsetzung zu unterstützen, Instrumentalausbildung anzubieten und Kulturinitiativen insbesondere im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung zu setzen.

1. Anmeldung

Der Einstieg in Musikschule ist nach freien Plätzen möglich. Die Anmeldungen sind allgemein bindend und für ein ganzes Schuljahr gültig.

Anmeldungen zur MFE (Musikalische Früherziehung) gelten jeweils für ein Semester.

Anmeldeformulare erhalten Sie in der Musikschule und dem Lehrkörper oder sind über diese Homepage möglich.

Anmeldungen während des laufenden Semesters sind bei freien Plätzen möglich.

Mit der Anmeldung wird die Schulordnung akzeptiert.

2. Abmeldung oder Ummeldung

Ein Austritt oder eine Ummeldung ist nur innerhalb der ersten 2 Wochen nach Semesterbeginn möglich (Beobachtungszeitraum mit Bezahlung der besuchten Stunden). Bei Abmeldung werden somit die beiden Startstunden verrechnet.

Ein Austritt während eines laufenden Schuljahres ist nicht möglich.

MFE Anmeldungen gelten für ein Semester.

Für Sonderfälle wie Krankheit, Unfall ö.ä. ist die Schulleitung schriftlich zu kontaktieren.

3. Schnupperstunden

Sind eine Einrichtung, die es Ihnen ermöglicht pro Semester eine Kennenlernstunde ohne verpflichtende Semesteranmeldung zu besuchen.

Die Schnupperstunde wird entgeltlich mit 25 min Kindertarif verrechnet.

Auch für die Schnupperstunde ist ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular Voraussetzung.

4. Aufnahme

Der Musikunterricht ist allgemein zugänglich. Die Aufnahme erfolgt nach freien Plätzen, musikalischer und körperlicher Eignung, sowie dem Eingangsdatum als Reihung für die Anmeldung. Die ersten 2 Wochen gelten bei Neueinstieg als Beobachtungszeitraum (siehe Pkt. 3).

Die Anmeldung kann per Formular auf der Homepage oder auf dem Postweg durch ein Anmeldeformular erfolgen.

5. Unterrichtskosten

Unterrichtskosten werden jährlich von der Musikschule angepasst (Index, Erhaltungskosten etc.)

Die Gemeinde Gablitz fördert den Musikunterricht für in Gablitz hauptgemeldete Kinder und Jugendliche bis 24 Jahre sowie für ordentliche Mitglieder des Musikvereins.

Die aktuellen Tarife entnehmen sie unserer Homepage.

6. Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgt in der 3. Woche nach Schulbeginn.

Beobachtungszeitraum 2 Wochen bei Neueinsteigern: Die Unterrichtskosten sind nach dem Beobachtungszeitraum vollständig zu bezahlen, und werden in 2 Semesterrechnungen per E-mail versendet.

7. Versäumte Unterrichtsstunden

Vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden werden weder nachgeholt noch rückerstattet.

Fairplay: bei länger dauernden Verletzungen oder Krankheit, wird bei mehr als 2 wöchiger absehbarer krankheitsbedingter Abwesenheit (Bestätigung eines Arztes und Meldung an die Schulleitung), ein entsprechender Anteil auf Kulanz von den Pädagogen nachgeholt.

Unterrichtsstunden welche vom Lehrer oder Kursleiter abgesagt werden müssen, werden nachgeholt oder als Gutschrift für das kommende Semester vom Pädagogen gutgeschrieben.

8. Ausschluss

Ein Ausschluss kann jederzeit bei Nichterfüllung der Disziplinar,- oder Schulordnung aber auch ohne Begründung erfolgen.

9. Unterrichtszeiten, Schulort

Der Unterricht beginnt mit Schulbeginn der Pflichtschulen in NÖ, kann aber auch gesondert vereinbart werden. (Quereinsteiger).

Als Unterrichtsort gilt die Adresse Lefnärgasse 1a, 3003 Gablitz.

Änderungen sind möglich, können aber nicht als Abmeldegrund anerkannt werden.

10. Schulautonome Tage

Schulautonome Tage des Landes NÖ sind für die Musikschule nicht bindend.
Unsere schulautonomen Tage können Sie auf der Homepage nachlesen.

11. Dauer einer Unterrichtseinheit

Eine ganze Unterrichtseinheit entspricht 50 min, eine halbe Unterrichtseinheit entspricht 25 min. Für Fortgeschrittene gibt es auch alternativ 40 min Einheiten.

12. Schulinformationen

Am Schuljahresende erhält jeder Schüler eine offizielle Schulinformation als Leistungsbestätigung.

13. Aufsichtspflicht, Haftung

Eine Schülerbeaufsichtigung besteht nur während des Unterrichts durch den Pädagogen oder Vortragenden. Der Musikverein lehnt jede weitere Haftung insbesondere gesundheitlicher Art ab.

Räume und Inventar sind vom Kursteilnehmer als auch Pädagogen sorgfältig zu behandeln.

Schüler bzw. deren Eltern haften für verursachte Schäden am Inventar.

14. Instrumente – Leihinstrumente

Die Instrumente sind grundsätzlich vom Schüler selbst mitzubringen. Ausnahmen sind Klavier, Schlagzeug, Keyboard. Diese werden vom Musikverein zur Verfügung gestellt.

Leihinstrumente werden nach Verfügbarkeit gegen ein Entgelt ab 15 €.- pro Monat zur Verfügung gestellt.

15. Fächerangebot & Lehrkörper

Bei genügender Anmeldezahl werden alle gängigen musikalischen Fächer unterrichtet, das Recht auf einen bestimmten Lehrer gibt es nicht, und gilt auch nicht als Abmeldegrund bei Änderung.

16. Fotographie / Film

Foto- und Filmaufnahmen dürfen seitens der Musikschule für Präsentation und Veröffentlichungen unentgeltlich verwendet werden.

Das Filmen oder der Mitschnitt des Unterrichts seitens des Schülers ist nicht gestattet (Handyverbot).

17. Veranstaltungen

Schüler und Pädagogen der Musikschule sind verpflichtet bei einem Schülerkonzert oder Auftritt einmal im Semester unentgeltlich mitzuwirken.

18. Sponsoren / Kooperationspartner

Sponsoren und Kooperationspartnern werden Werbungen auf Aussendungen sowie auf der Homepage ermöglicht. Persönliche Daten werden seitens der Musikschule nicht weitergegeben.

19. Unterrichtsmittelkosten

Ein Kopierjahresbeitrag und allgemeine Unterrichtsmittelkosten pro Schüler, werden jeweils direkt vom jeweiligen Pädagogen eingehoben.

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