Hausordnung
§1 Allgemeines
Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinsheimbetriebes hat der Vorstand diese nachfolgende Hausordnung beschlossen.
Die einzelnen Punkte sind Selbstverständlichkeiten und sollen nur noch einmal schriftlich daran erinnern.
§2 Hausrecht
Der Vorstand und die von ihm beauftragten Personen sind für die Durchsetzung dieser Hausordnung verantwortlich.
Das Vereinsheim dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll die Kommunikation und den Informationsfluss unter den Mitgliedern sowie das gemeinsame Musizieren fördern.
Das Betreten des Vereinsheims ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste sind herzlich willkommen. Es wird aber erwartet, dass diese die in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft der Vereinsmitglieder einordnen.
Besuchern, die sich der Hausordnung und den Weisungen der Verantwortlichen widersetzen, kann der Zutritt zum Vereinsheim zeitweilig oder dauernd untersagt werden.
§3 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Vereinsheimes legt der Vorstand fest. Für die Öffnung des Vereinsheimes wird vom Vorstand jeweils ein Verantwortlicher (Mitglied oder Lehrer) benannt. Dieser übt das Hausrecht aus.
§4 Beschädigungen
Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinsheim und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.
Für die Beschädigung von Vereinseigentum haftet der Verursacher. Beschädigungen sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
§5 Nutzung
Die Nutzung des Vereinsheims ist allen Mitgliedern und deren Angehörigen erlaubt; Gästen zu öffentlichen Veranstaltungen des Vereins oder der Musikschule, sonst nur in Begleitung von Mitgliedern. Alle Personen betreten das Haus auf eigene Gefahr und Erkennen mit dem Betreten diese Hausordnung an.
Private Veranstaltungen im Vereinsheim (Benutzung des Vereinsheimes für Vereinsmitglieder) sind beim Vorstand rechtzeitig schriftlich anzufragen. Dieser entscheidet über den Antrag.
Alle Veranstaltungen werden vom Vorstand im vorhandenen Raumplanungssystem eingetragen.
Bei minderjährigen Mitgliedern ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Dieser übernimmt die Verantwortung.
Unterrichte und Vereinsveranstaltungen haben Vorrang vor privaten Veranstaltungen.
Grundsätzlich gelten die jeweils aktuellen und gültigen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen insbesondere das Jugendschutzgesetz.
Der Nutzer ist zum Schadenersatz verpflichtet, falls er gegen Bestimmungen dieser Hausordnung verstößt. Er haftet auch für Schäden, die seine Gäste verursacht haben.
Grobe Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Nutzung aus.
Musikschullehrern kann die unentgeltliche NUTZUNG der Räumlichkeiten nach Einverständnis des Vorstandes genehmigt werden.
Vereinseigene Getränke dürfen für private Veranstaltungen NICHT genutzt werden.
§6 Vermietung
Eine Vermietung des Vereinsheims an Externe und NICHT-Mitglieder wird ausgeschlossen und ist somit nicht möglich.
§7 Schlüssel
Der Vorstand legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels für das Vereinsheim ist.
Alle jene, die keinen eigenen Schlüssel besitzen (Mitglieder und Lehrer) gibt es die Möglichkeit, den Vereinsschlüssel aus dem vorhandenen Schlüsselsafe vor dem Eingangsbereich zu entnehmen.
Hierfür muss um Genehmigung und nach Erteilung derselben der Code für den Schlüsselsafe beim Vorstand erfragt werden.
Nach Verlassen des Musikheims ist dieser Schlüssel wieder im Schlüsselsafe zu deponieren und der Code zu verdrehen.
Sollte es zum Verlust des Schlüssels kommen, muss dies dem Vorstand SOFORT gemeldet werden, um ein Fremdeindringen verhindern zu können. Der Verursacher muss für den anfallenden Schaden aufkommen.
§8 Verlassen des Vereinsheims
Beim Verlassen des Vereinsheims bitte dafür Sorge tragen, dass alle Lichter und elektrische Geräte ausgeschaltet und abgesteckt (hiervon ausgenommen ist der Drucker im Aufenthaltsraum!!!), alle Fenster geschlossen und die Vorhänge wieder in den Urzustand gebracht sind. Sämtliche Türen müssen verschlossen werden. Gegenstände, die für den Unterricht etc. genutzt werden, sollten wieder an ihren ursprünglichen Platz gestellt werden.
Der Schlüssel MUSS im Schlüsselsafe deponiert werden und darf unter KEINEN UMSTÄNDEN mitgenommen werden.
§9 Rauchen
Rauchen ist in allen Räumen sowie im gesamten Gebäude strengstens untersagt. Raucher können vor dem Vereinshaus rauchen und werden angehalten, den an der Wand angebrachten Aschenbecher auch zu nutzen.
§10 Getränke
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Alkoholgenuss verboten. Im Übrigen gilt das Jugendschutzgesetz.
§11 Sauberkeit
Das Vereinsheim sowie die Zugänge sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip!
Das Vereinsheim muss ordnungsgemäß verlassen werden. Der jeweilige Nutzer hat die Reinigung aller von ihm gebrauchter Gegenstände (Tische, Stühle, Küche und dessen Zubehör wie Gläser, Geschirr, Besteck etc.) zu bewirken, sowie den angefallenen Unrat (Papier, Speisereste etc.) zu beseitigen. Der anfallende Müll ist bei kleinen Mengen in den vorhandenen Mistkübeln zu entsorgen, bei großen Mengen mitzunehmen.
Wird das Vereinsheim nicht ordnungsgemäß verlassen, kann dies zum Ausschluss von der Nutzung führen. Evtl. entstehende Kosten sind von den Nutzern zu tragen.
Inventar, Einrichtung und Küchenutensilien dürfen ohne Zustimmung des Vorstandes weder verliehen noch aus den Vereinsräumen entfernt werden.
AB SOFORT gilt in den Wintermonaten (Anfang November bis Ende März) im gesamten Vereinsheim Hauspatschenpflicht!
Im Vorraum der Vereinsräumlichkeiten befindet sich eine Kleiderablage inkl. Schuhablage, hier müssen die Schuhe gegen Hausschlapfen getauscht werden.
Gästeschlapfen werden vom Verein zur Verfügung gestellt.
Leider kam es immer wieder zu extremen Verunreinigungen durch Straßenschuhe – diese werden so hoffentlich reduziert.
§12 Haftung
Der Verein übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern und den Gästen keinerlei Haftung.
1. Gablitzer Musikverein